Unsere Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten des TuS Mosella Schweich e.V.

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderer Art und Weise um den TuS Mosella Schweich e.V. verdient gemacht haben und so mit der Würde der Ehrenmitgliedschaft bedacht wurden. Die Ehrenmitgliedschaft ist eine Auszeichnung und wird nur an besondere Menschen vergeben und ist die höchste Auszeichnung in unserem Verein.

Unsere Ehrenmitglieder:

  • Günter Emmrich (†)
  • Hans-Josef Farsch
  • Karl-Heinz „Charly“ Kintzinger
  • Herbert Krier (†)
  • Mathilde Lequen
  • Bernd Münchgesang (Ehrenpräsident)
  • Johann Porten (†)
  • Otto Porten (†)
  • Josef Rohr jun.
  • Josef Rohr sen. (†)
  • Jakob Schlöder(†)
  • Hermann Schmitt (†)
  • Horst Schmitt (Ehrenvorsitzender) (†)
  • Karl Schneider (†)
  • Josef Thesen (Ehrenvorsitzender) (†)
  • Hans-Josef Wagner
  • Irmgard „Irmchen“ Wagner (†)

 

Ehrenordnung des TuS Mosella Schweich e.V.

Ehrenordnung des TuS Mosella Schweich e.V.

§ 1 Sinn und Zweck der Ehrungen
Diese Ehrenordnung hat das Ziel, Vereinsmitglieder und Förderer des Vereins TuS Mosella Schweich e.V. in angemessener Weise auszuzeichnen und zu ehren. Sie würdigt damit die Treue zum Verein und besondere Dienste um den Sport.
Aus den nachfolgenden Richtlinien zur Durchführung von Ehrungen kann kein Rechtsanspruch hergeleitet werden. Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Ihre rechtliche Verbindlichkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt.

§ 2 Ehrungsausschuss
Die Entscheidung zur Ehrung bleibt allein dem Ehrungsausschuss vorbehalten.
Der Ehrungsausschuss besteht aus:
• dem Präsidium des TuS Mosella Schweich e.V.
• dem Ältestenrat
Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Der Ehrungsausschuss kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn der Geehrte rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wurde.

§ 3 Zu ehrender Personenkreis
Für Ehrungen können von den Abteilungen, Mannschaften oder einzelnen Vereinsmitgliedern Vorschläge an den Ehrungsausschuss gerichtet werden. Der Vorschlag ist zu begründen. Über den Antrag entscheidet der Ehrungsausschuss. Es können sowohl Vereins- als auch Nichtvereinsmitglieder zur Ehrung vorgeschlagen werden.
Die zu Ehrenden können sich ihre Verdienste auf unterschiedliche Weise erworben haben. Sie können geehrt werden wegen:
1. langjährige Vereinsmitgliedschaft wird wie folgt geehrt:
• für eine 25-jährige Vereinszugehörigkeit mit der bronzenen Ehrennadel
• bei 40-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der silbernen Ehrennadel
• bei 50-jähriger Vereinszugehörigkeit mit der goldenen Ehrennadel
• bei 60-jähriger Mitgliedschaft mit dem Ehrenbrief
2. besonderer Leistungen und Verdienste (z.B. sportliche oder funktionelle Erfolge) mit der Sportmedaille oder einer Sachprämien in angemessener Höhe
3. Mitglieder erhalten zum 70ten, 75ten, 80ten, 85ten und 90ten Geburtstag sowie älter jährlich persönliche Glückwünsche des Vereins sowie ein Präsent durch einen Repräsentanten übermittelt. Über die Art des Präsentes entscheidet der Ehrungsausschuss.
Wenn ein ehemaliges Mitglied wieder in den TuS Mosella Schweich e.V. eintritt, kann durch den Ehrungsausschuss die vorherige Mitgliedschaftsdauer mit angerechnet werden.

§ 4 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Ehrung unseres Vereins. Sie kann für besondere und herausragende Verdienste um den TuS Mosella Schweich e.V. verliehen werden.
• Der Titel „Ehrenmitglied“ kann für herausragende und besondere Verdienste an Vereins- als auch Nichtvereinsmitglieder vergeben werden.
• Der Titel „Ehrenpräsident“ kann nach Ausscheiden des Präsidenten vergeben werden.
Ehrenmitgliedschaft und Ehrenpräsidenten müssen durch die Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Mit der Ehrenmitgliedschaft entfällt für das Ehrenmitglied die Beitragspflicht bei Beibehaltung aller Mitgliedsrechte. Das Ehrenmitglied ist bei allen Veranstaltungen des Vereins Ehrengast und damit vom Eintritt befreit. Zudem ist der Ehrenpräsident geborenes Mitglied des Ältestenrates und kann an der Sitzung der Abteilungsleiter in beratender Funktion teilnehmen.

§ 5 Ehrenbeweis
Als Ehrenbeweis wird eine Urkunde ausgehändigt. Über den weiteren Umfang der Ehrung entscheidet der Ehrungsausschuss.
Die Auszeichnung wird im Rahmen der Mitgliederversammlung oder anderen Vereinsfesten durchgeführt. Zu der Veranstaltung werden die auszuzeichnenden Mitglieder gesondert eingeladen.

§ 6 Verbandsehrungen
Für alle Mitglieder können vom Ehrungsausschuss bei erfüllten Voraussetzungen Verbandsehrungen (z.B. Sportbund oder Fußballverband Rheinland) beantragt werden.

§ 7 Todesfälle
Bei verstorbenen Präsidiumsmitgliedern und Ehrenmitgliedern/-präsidenten entscheidet das Präsidium über die Art und Weise der Anteilnahme.
Bei aktiven Mitgliedern entscheidet der jeweilige Abteilungsvorstand über die Art und Weise der Anteilnahme.

 

Ehrenordnung des TuS Mosella Schweich e.V.

 

 

Ehrenmitglieder
Unsere ausgezeichneten Mitglieder (noch lebenden) im Jahre 2015.