Hygienekonzept für die Abteilung Fußball des TuS Mosella Schweich e.V.

VORAB: Es ist wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll umgehen und uns an die folgenden Regeln, die in Absprache zwischen dem Abteilungsvorstand Fußball und dem Präsidium, sowie in Anlehnung an die Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz, halten.

Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie müssen sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Der TuS Mosella Schweich e.V. hält sich bei der individuellen Erstellung des Hygienekonzeptes stets an behördlichen Auflagen und örtlichen Gegebenheiten.

Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschafts-/ sowie Pflichtspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Alle Trainingseinheiten und Spiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • auf dem kompletten Sportplatzgelände gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • 250 Zuschauer sind zugelassen (Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt). Diese müssen sich an den Sicherheitsabstand von 1,5 m halten. Bis die Zuschauer an Ihrem Platz stehen, ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und nach der Trainingseinheit/Spiel. Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

Gesundheitszustand

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.
  • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.

Minimierung der Risiken in allen Bereichen

  • Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19 -Erkrankung schützen
    kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
  • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

Organisatorische Voraussetzungen

  • Jochen Weber (Hygienebeauftragte Abteilung Fußball) sowie Harald Emmrich (Präsident) werden als Ansprechpersonen (Hygienebeauftragte) im Verein ernannt. Sie dienen als Koordinatoren für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs.
  • Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen

Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Gruppengröße: maximal 50 Personen mit Kontakt sind erlaubt
  • Es können mehrere Gruppen auf dem Sportgelände trainiert werden, wenn die Abstände zwischen den Gruppen eingehalten werden und eine Durchmischung der Gruppen während des Trainings sowie dem Betreten und Verlassen der Sportanlage ausgeschlossen werden kann.
  • Ankunft am Sportgelände frühestens 15 Minuten vor Trainingsbeginn.
  • Die festgelegten Trainingszeiten sind zwingend einzuhalten!
  • Jeder Teilnehmer (ggf. Erziehungsberechtigter) hat vor dem erstmaligen Training den Corona-Fragebogen auszufüllen und dem Übungsleiter auszuhändigen.
  • Führen einer Anwesenheitsliste bei jeder Einheit (wird nach 30 Tagen vernichtet).

Nutzung Gebäude

  • Im gesamten Gebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
  • Die Nutzung des Vereinsheimes, einschließlich Umkleiden und Duschen ist ein Abstand von 1,50 Metern einzuhalten, selbst dann, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
    • Kabine = gleichzeitig 6 Personen ohne Maske oder 12 Personen mit Maske
    • Dusche = 5 Personen gleichzeitig
  • die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist erlaubt.
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Maske tragen dürfen.

Weitere Informationen / Haftungshinweis

Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

 

Stand: 25.06.2021

 

Corona-Beauftragte der Abteilung Fußball:

Abteilung Fußball:                                                                                                  

Verein: