Gesundheitssport startet wieder auf dem Sportplatz

Abteilung Gesundheitssport des TuS Mosella Schweich e.V.

Abteilung Gesundheitssport startet wieder auf dem Sportplatz am Winzerkeller

Unsere Abteilung Gesundheitssport wird ab Montag, 08.06.2020 in der Uhrzeit von 18.15 bis 19.15 Uhr mit ihrem Training auf dem Sportplatz am Winzerkeller starten. Grund für die Verlegung nach draußen ist, dass in Schweich aktuell keine Hallen geöffnet wird.

Natürlich müssen dabei die coronabedingten Verhaltensweisen, also die bekannten Abstand- und Hygieneregeln, eingehalten werden. Es ist wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll umgehen und uns an die folgenden Regeln halten.

Folgende Regeln gelten ab sofort für die Abteilung Gesundheitssport: 

Die wichtigste Regel - Die Gesundheit: 

  • Nur gesunde Personen nehmen am Training teil. 
  • Bei positivem Test auf das Corona-Virus im eigenen Haushalt wird die betreffende Person für 4 Wochen vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. 
  • Liegt eines der folgenden Symptome bei einem teilnehmenden oder bei anderen Personen des gleichen Haushalts vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° C), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. 
  • Der Trainingsverantwortliche erfragt vor jedem Training alle Beteiligten vorab nach ihrem Gesundheitszustand. 
  • Fühlen sich Trainerin oder Teilnehmerinnen aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten. 
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur Individualtraining möglich. 

Grundsätze für den Trainingsbetrieb 

  • Den Anweisungen der Trainerin zur Nutzung des Sportplatzgeländes ist Folge zu leisten. 
  • Es erfolgt eine verbindliche und rechtzeitige Rückmeldung der Teilnehmer bei der Trainerin, ob am Training teilgenommen werden kann oder nicht. 
  • Nur Personen, die auf der vorher angefertigten Anwesenheitsliste stehen, dürfen die Sportanlage betreten und am Trainingsbetrieb teilnehmen. Die Anwesenheit wird dokumentiert. 
  • Jeder Trainingsteilnehmer füllt vor jedem Training den Fragebogen "Fragebogen SARS-COV2-Risiko" aus. 

Ankunft und Abfahrt 

  • Auf Fahrgemeinschaften ist möglichst zu verzichten. 
  • Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn. 
  • Getränke sind selbst mitzubringen und nur allein zu benutzen. 
  • Auf körperliche Begrüßungsrituale ist zu verzichten. 
  • Jeder kommt bereits umgezogen auf das Sportplatzgelände, sodass nur noch die Schuhe gewechselt werden sollten. 
  • Ein ausreichendes Händewaschen nach Ankunft und vor der Abreise muss erfolgen. 
  • Das Sportplatzgelände wird nach dem Training unverzüglich verlassen, das Duschen erfolgt zu Hause.

Während des Trainingsbetriebes

  • Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der DOSB-Leitplanken, vor allem der Abstandsregeln, durchgeführt werden.    
  • Nach jedem Training muss das benötigte Trainingsmaterial (Seile, Hütchen, etc.) desinfiziert werden. 
  • Helft einander, achtet auf den Mindestabstand und vermeidet jeglichen Körperkontakt. 
  • Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen. 

Auf dem Sportgelände 

  • Das Betreten der Anlage und die Nutzung des Sportplatzes ist nur für Vereinsmitglieder gestattet. 
  • Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben. 
  • Das Vereinsheim einschließlich der Umkleidekabinen, der Duschen und die Terrasse sind gesperrt. 
  • Die Toiletten können weiterhin genutzt werden. Betreten nur einzeln erlaubt. Hierfür stehen ausreichend
    Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Bitte beachtet die allgemeinen Hygienevorgaben. 
  • Der Getränkeverkauf und Verzehr nach dem Training ist auf der gesamten Anlage untersagt. 
  • Vor und nach dem Training ist ein gemeinsamer Aufenthalt nicht gestattet. 
  • Trainerin und Teilnehmerinnen müssen vor und nach dem Training keinen Mundschutz tragen. Um das Risiko einer Infizierung zu minieren, ist es jedoch empfehlenswert.

Alle Sportler sollten selbst versuchen in allen Bereichen die Risiken zu minimieren und mit einem gesunden Menschenverstand handeln. 

Für den Falls das Verstöße gegen die Regelungen festgestellt werden, sind diese bitte dem Präsidium zu melden. Der Verein wird alle Möglichkeiten prüfen, eventuell durch die Polizei oder durch das Ordnungsamt erhobene Bußgelder vom Verursacher zurückzufordern. Außerdem werden alle Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des Vereinsrechts geprüft und ausgesprochen. Letzte Konsequenz: Das Training wird ggf. wieder eingestellt. 


Corona-Beauftragte:                                                                                                 

Für den Verein: