Corona-Pause für Basketball beendet

Basketball in Schweich beim TuS Mosella Schweich e.V.

Abteilung Basketball startet wieder mit dem Trainingsbetrieb

Ab 25.06.2020 starten unsere Basketballer nach der langen Corona-Pause auf dem "Gummiplatz" im Schulzentrum mit Ihrem Trainingsbetrieb.

Natürlich müssen dabei die coronabedingten Verhaltensweisen, also die bekannten Abstand- und Hygieneregeln, eingehalten werden. Es ist wichtig, dass wir alle verantwortungsvoll umgehen und uns an die folgenden Regeln, die in Absprache zwischen dem Abteilungsvorstand Basketball und dem Präsidium, sowie in Anlehnung an die Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz, halten.

Folgende Regeln gelten ab sofort in der Abteilung Basketball

Die wichtigste Regel - Die Gesundheit:

  • Nur gesunde Personen nehmen am Training teil.
  • Bei positivem Test auf das Corona-Virus im eigenen Haushalt wird die betreffende Person für 4 Wochen vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
  • Liegt eines der folgenden Symptome bei einem teilnehmenden oder bei anderen Personen des gleichen Haushalts vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° C), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Personen der Risikogruppe sind vom Training ausgeschlossen.
  • Der Trainingsverantwortliche erfragt vor jedem Training alle Beteiligten vorab nach ihrem Gesundheitszustand.
  • Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur Individualtraining möglich.

Grundsätze für den Trainingsbetrieb

  • Der Trainer der jeweiligen Mannschaft wird vom Corona-Beauftragten eingewiesen.
  • Den Anweisungen der Trainingsverantwortlichen zur Nutzung des Trainingsgeländes ist Folge zu leisten.
  • Zeitgleich befindet sich nur eine Trainingsgruppe auf dem Sportgelände.
  • Der Trainingsbeginn der nächsten Trainingsgruppe ist so zu legen, dass das Aufeinandertreffen der Gruppen vermieden wird.
  • Es erfolgt eine verbindliche und rechtzeitige Rückmeldung der Spieler beim Trainer, ob am Training teilgenommen werden kann oder nicht.
  • Nur Personen, die auf der vorher angefertigten Anwesenheitsliste stehen, dürfen die Sportanlage betreten und am Trainingsbetrieb teilnehmen. Die Anwesenheit wird dokumentiert.
  • Jeder Trainingsteilnehmer füllt vor jedem Training den Fragebogen "Fragebogen SARS-COV2-Risiko" aus.

Ankunft und Abfahrt

  • Auf Fahrgemeinschaften ist möglichst zu verzichten.
  • Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
  • Getränke sind selbst mitzubringen und nur alleine zu benutzen.
  • Auf körperliche Begrüßungsrituale ist zu verzichten.
  • Jeder kommt bereits umgezogen auf das Sportplatzgelände, sodass nur noch die Schuhe gewechselt werden sollten.
  • Ein ausreichendes Händewaschen nach Ankunft und vor der Abreise muss erfolgen.
  • Das Sportplatzgelände wird nach dem Training unverzüglich verlassen, das Duschen erfolgt zu Hause.
  • Trainer und Spieler müssen vor und nach dem Training keinen Mundschutz tragen. Um das Risiko einer Infizierung zu minieren, ist es jedoch empfehlenswert.

Auf dem Spielfeld

  • Auf dem Spielfeld
  • Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in Gruppen von bis zu 10 Personen zulässig. Bei darüberhinausgehenden Gruppengrößen gilt die Abstandsregelung nach § 1 Abs. 2 Satz 1. der Corona-Bekämpfungsverordnung, d.h. mind. 1,5 m.
  • Nach jedem Training muss das benötigte Trainingsmaterial (Bälle, etc.) desinfiziert werden.
  • Helft einander, achtet auf den Mindestabstand und vermeidet jeglichen Körperkontakt.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Der oder die Trainer sollten während dem Training Mundschutz und Handschuhe dabei haben, falls ein Spieler sich verletzt und er versorgt werden muss.

Auf dem Sportgelände

  • Das Betreten der Anlage und die Nutzung des Trainingsgeländes ist nur für Vereinsmitglieder gestattet.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern Unterstützung für die Sportaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen Maßgaben.
  • Die Toiletten können weiterhin genutzt werden. Betreten nur einzeln erlaubt. Hierfür stehen ausreichend Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Bitte beachtet die allgemeinen Hygienevorgaben.
  • Der Getränkeverkauf und Verzehr nach dem Training ist auf der gesamten Anlage untersagt.
  • Vor und nach dem Spiel ist ein gemeinsamer Aufenthalt nicht gestattet.

Alle Sportler sollten selbst versuchen in allen Bereichen die Risiken zu minimieren und mit einem gesunden Menschenverstand handeln.

Für den Falls das Verstöße gegen die Regelungen festgestellt werden, sind diese bitte dem Präsidium zu melden. Der Verein wird alle Möglichkeiten prüfen, eventuell durch die Polizei oder durch das Ordnungsamt erhobene Bußgelder vom Verursacher zurückzufordern. Außerdem werden alle Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des Vereinsrechts geprüft und ausgesprochen. Letzte Konsequenz: Das Training wird ggf. wieder für alle eingestellt.

Corona-Beauftragte:

Abteilung Basketball:                                                                                                  

Verein: